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Schnüffi

unregistriert

1

29.09.2006, 18:33

Vorschriften: Winterreifen auf dem Motorrad??

Seit Mitte des Jahres haben wir ja ein neues Gesetz an der Backe: Winterreifen für alle?
Freude!

Damit etwas zur Unklarheit beigetragen wird, veröffentliche ich hier mal einen Text des ADACs zu diesem Thema.
Meine Frage war: Gilt das alles auch für Motorräder?
Antwort: Ja.

Weiteres hab ich gefragt, ob denn damit (mangels Verfügbarkeit von Winterreifen) Motorräder grundsätzlich im Winter denn noch fahren dürfen, oder ob diejenigen dann grundsätzlich grob fahrlässig handeln...
Dazu steht auch im Text das mit der "eigenen Entscheidung"... ?(

Zitat


Ab 01.05.2006 schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge (also auch von Motorrädern und Gespannen) an die Witterungsverhältnisse anzupassen ist. Nach § 2 Abs. 3a Satz 2 StVO gehört hierzu „ insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“. Bei extremen Witterungsverhältnissen können zusätzlich Schneeketten erforderlich sein.

Damit hat sich der Gesetzgeber gegen eine generelle Winterreifenpflicht nach dem Kalender ausgesprochen. Vielmehr muss jeder Autofahrer für sich selbst entscheiden, ob er auch bei winterlichen Verkehrsverhältnissen sein Fahrzeug benutzen möchte. [Anmerkung von mir: also auch Motorradfahrer!] Diese persönliche Entscheidung richtet sich zum einen nach den eigenen Mobilitätsbedürfnissen, also ob das Fahrzeug täglich eingesetzt oder nur gelegentlich genutzt wird. Viele Verkehrsteilnehmer haben die Möglichkeit und sind bereit, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Zum anderen sind die klimatischen Bedingungen der Region entscheidend. Während in einigen Regionen Deutschlands wochenlang mit eis- und schneebedeckten Strassen zu rechnen ist, gibt es in anderen Bereichen nur an wenigen Tagen winterliche Fahrbahnverhältnisse.

Der Gesetzgeber hat nicht definiert, welche Bereifung „geeignet“ im Sinne des § 2 Abs. 3 a StVO ist. Jedoch besteht Einigkeit darüber, dass alle Reifenarten außer Sommerreifen als geeignet anzusehen sind, also neben Winterreifen auch Ganzjahresreifen. Wer trotz Schnee oder Eis nur Sommerreifen auf seinem Fahrzeug hat, muss es stehen lassen. Anderenfalls droht ein Verwarnungsgeld von € 20,--, bei konkreter Verkehrsbehinderung ein Bußgeld von € 40,-- sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass mit dem gesetzlichen Gebot der geeigneten Bereifung bei einem Unfall rechtliche Nachteile drohen. Kann der Geschädigte nicht nachweisen, dass der Unfall für ihn auch bei Verwendung von Winter- oder Ganzjahresreifen unabwendbar war, ist von einer Mithaftung auszugehen. Die Kaskoversicherung kann die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit sogar vollständig verweigern, wenn sie beweisen kann, dass ein selbstverschuldeter Unfall auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist.


Somit ist alles klar, oder?
Bleibt noch anzumerken, dass die Umsetzung "Ländersache" ist, also auch wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabbt werden kann...

Schnüffi

unregistriert

2

11.10.2006, 17:12

Ergänzung: Winterreifen auf dem Motorrad??

Zitat

Was sind winterliche "Wetterverhältnisse"?
Und welche Anforderungen muss eine "geeignete Bereifung" erfüllen?

In puncto Wetter waren sich Juristen, Polizisten sowie Vertreter von Ministerien und Assekuranz, die am Fachgespräch teilnahmen, rasch einig:
Der Gesetzestext bezieht sich auf schneebedeckte Fahrbahnen oder Matsch. Ebenfalls Konsens herrschte bei der Antwort, was ein geeingeter Reifen auf keinen Fall ist: ein Sommerreifen, denn der verursacht gegenüber Winterreifen bei Schnee und Eis fünf- bis sechsmal so lange Bremswege. Dass der Gesetzgeber aber nicht definitiv "Winterreifen" oder "M+S markierte Reifen" vorschreibt, hat einen Hintergrund: Es gibt keine rechtlich verbindliche und geschützte Bauartvorschrift für M+S-Reifen - im Prinzip kann jeder Hersteller nach eigenem Gusto "M+S" auf die Reifenflanke drucken. Allerdings halten sich bislang alle namhaften Reifenhersteller in Europa daran, zumindest bei den Pkw-Reifen nur Winterspezialisten mit "M+S" zu markieren - und deshalb wird derzeit auch ddie Polizei einen M+S-markierten Reifen als Winterreifen akzeptieren. Die Ordnungshüter müssen mangels anderslautender Gesetze wohl auch zähneknirschend bei Winterreifen die Mindestprofiltiefe von 1,6mm anerkennen, obwohl ADAC-Tests ergaben, dass Winterreifen mit weniger als 4 mm Restprofil dramatisch an Leistung verlieren...

Original von www.adac.de

Verwendete Tags

Winterreifenpflicht